Kennzeichnungspflicht

Diese Informationen sind am Brandschott zu dokumentieren

Laut allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartengenehmigungen besteht eine Brandabschottung nach einem zugelassenen und geprüften System nicht nur aus dem eigentlichen Brandschott (also dem Brandschutzprodukt), sondern es besteht zudem auch eine Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht.


Folgende wichtige Informationen müssen durch ein Kennzeichnungsschild am Schott verbindlich dokumentiert werden:

  • Name des Herstellers der Abschottung
  • Genaue Bezeichnung der Abschottung (des Systems)
  • Zulassungsnummer
  • Herstellungsjahr


Zusätzlich ist es empfehlenswert, auch folgende Inhalte auf dem Schild zu vermerken:

  • Feuerwiderstandsdauer 30, 60 oder 90 Minuten und Symbol (zum Beispiel F, R, S oder nach EN 13501 EI, REI etc.)
  • Sowie die Schottnummer


Wer kein Schild anbringt, handelt somit gegen gesetzliche Bestimmungen. Besonders problematisch wird das Fehlen der Kennzeichnung im Falle einer Nachbelegung: Das ganze Schott muss dann ausgeräumt und neu aufgebaut werden, da der Ausführende nicht weiß, welches System verbaut wurde und welche Abstandsregelungen und Maße einzuhalten sind.

Zudem sollte man beim Einbau von Abschottungen darauf achten, keine unterschiedlichen (nicht miteinander geprüften) Produkte zu kombinieren, denn damit verliert das Schott seine Zulassung und der Monteur kann in einem solchen Fall haftbar gemacht werden!

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