Vorbeugender Brandschutz im Bestand

Tipps für Planung und Umsetzung

Mit der Entstehung eines Brandes muss praktisch jederzeit gerechnet werden, egal ob in Alt- oder Neubauten. Vorbeugender baulicher Brandschutz ist deshalb obligatorisch. In Bestandsgebäuden stellt er Planer und Anwender jedoch vor Herausforderungen, denn die müssen im Laufe der Zeit an veränderte Nutzungen, Bedürfnisse und neue gesetzliche Bestimmungen angepasst werden. 

Beeinträchtigte Rettungswege, erhöhte Brandlasten und Verrauchung im Brandfall stellen in Bestandsgebäuden eine reale Gefahr dar. Weitere potenzielle Gefahren kommen hinzu, wenn der Brandschutz nicht mit aktuellen gesetzlichen Vorschriften übereinstimmt, etwa wenn die Feuerwiderstandsdauer abweicht, Flure die maximale Länge überschreiten oder brennbare Bauteile in Fluchtwegen verbaut sind. 

Brandschutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden sind in der Regel individuell auf das Bauwerk zugeschnitten und erfordern eine exakte brandschutztechnische Bewertung zur Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen. Wichtig sind zunächst eine präzise Bestandsaufnahme und die Bestimmung der Schwachpunkte im Gebäude


1. Brandschutztechnische Einschätzung der Bestands-Bauteile hinsichtlich des Feuerwiderstandes: 

  • Vorhandene Materialien des Bestandes
  • Einbausituation (freiliegend, vollständig, teilweise bedeckt, etc.)
  • Tatsächliche Auslastung einer vorhandenen Tragkonstruktion
  • Vorhandene oder mögliche Auflagersituation oder Einspannungen von Trägern, Stützen oder Wänden
  • Vorhandene Beton- und Putzüberdeckungen (Dicke u.a.)
  • Vorhandene Stahlqualität
  • Verbindungsmittel


2. Beurteilung der haustechnischen Installationen in Bezug auf brandschutztechnische Maßnahmen:

  • Offene Verlegung von Rohrleitungen oder elektrischen Leitungen 
  • Nicht fachgerechter Einbau von Leitungen, mangelnde Einbauüberwachung, fehlende Fachplanung
  • Abschottungen von Leitungsdurchführungen durch brandschutztechnische Bereiche, z.B. zwischen Nutzungseinheiten, Geschossdecken, innerhalb notwendiger Flure, durch Flurtrennwände, in Hohlraumböden
  • Nachträgliche Installationen, Installationsänderungen oder Brandlasterhöhungen, hervorgerufen zum Beispiel durch einen Mieterwechsel
  • Änderungen ohne Anpassung des Brandschutzkonzepts
  • Einhaltung der LAR in Bestandsgebäuden

 

Ist die brandschutztechnische Bestandsaufnahme abgeschlossen und sind alle Bauteile und Installationen bewertet, ist es empfehlenswert einen Maßnahmenkatalog aufzustellen. Dabei sollten alle bauaufsichtlichen Anforderungen sowie gegebenenfalls die Bestimmungen des Denkmalschutzes gegenüber dem Bestand beachtet und eingehalten werden. Denn nur mit einer präzisen Planung können Brandschutzmaßnahmen zuverlässig ausgeführt werden. 

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