Teilnahmebedingungen

– für das 60 Jahre Jubiläums-Gewinnspiel im MÜPRO Online-Shop in 2024 –


Die MÜPRO GmbH, Borsigstraße 14, 65205 Wiesbaden (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“ bzw. „uns“) führt auf der Website www.muepro.de eine Verlosung (nachstehend „Verlosung“) durch. Dafür gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise.


(1) Teilnahme


Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die einen Kundenaccount im MÜPRO Online-Shop besitzen und ihren Sitz in Deutschland haben. 

Die Teilnahme erfordert die Bestellung von Ware im MÜRPO Online-Shop im Umfang eines kumulierten Mindestbestellwerts von 1.000 Euro, der durch eine oder mehrere Bestellungen innerhalb des Teilnahmezeitraums erreicht werden muss. Am Ende des Bestellprozesses derjenigen Bestellung kann das Unternehmen sich für die Teilnahme am Gewinnspiel registrieren und den Teilnahmebedingungen aktiv zustimmen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle zur MÜPRO Group GmbH gehörenden Tochtergesellschaften und Beteiligungen.


(2) Teilnahmezeitraum


Die Teilnahme ist in der Zeit vom 2.4.2024 bis einschließlich 30.6.2024 möglich.


(3) Gewinn


Unter den teilnehmenden Unternehmen werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums folgende Gewinne verlost:


Hauptpreise sind:

 1 x Jochen Schweizer Firmen-Erlebnis-Gutschein im Wert von 7.000 Euro

1 x Jochen Schweizer Firmen-Erlebnis-Gutschein im Wert von 5.000 Euro 

1 x Jochen Schweizer Firmen-Erlebnis-Gutschein im Wert von 3.000 Euro.


Weitere Preise sind:

100 x ein Paket mit MÜPRO Werbemitteln.


Die Gutscheine dürfen ausschließlich für Firmenevents des Unternehmens genutzt werden. Die Gutscheine werden von uns persönlich an einen empfangsberechtigten Vertreter des Gewinnerunternehmens übergeben.


(4) Benachrichtigung über den Gewinn


Das Gewinnerunternehmen wird per E-Mail an die im Online-Shop für den betreffenden Kaufvorgang hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt.

Sofern sich das Gewinnerunternehmen nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Inkenntnissetzung vom Gewinn beim Veranstalter melden sollte, verfällt der Gewinnanspruch.


(5) Haftungsausschlüsse und -beschränkungen


Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:

a. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 


b. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 


c. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.


d. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze a. bis c. gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.


e. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze a. bis d. unberührt.


(6) Sonstiges


Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in der Verantwortung des teilnehmenden Unternehmens liegt, zu prüfen, ob etwaige kundenseitige Compliance-Richtlinien eine Teilnahme am Gewinnspiel zulassen.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Bildmaterial, das bei der Übergabe der Gewinne aufgezeichnet wird, vom Veranstalter für firmeninterne Zwecke (Intranet) sowie für die Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite, in sozialen Netzwerken und dem Internet allgemein, genutzt werden darf.

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die im Rahmen der Teilnahme angegebenen Daten der Teilnehmer ausschließlich zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und -abwicklung. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Daten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet.