Gefahrstoffe in Abschottungen

Brandschotts richtig sanieren

Von den 1950er Jahren bis in die 90er Jahre hinein war der Einsatz von Asbest in Bauprodukten wie beispielsweise Brandschutzklappen gängige Praxis. Auch Mineralwolle zur Isolierung von Rohrleitungen, die sogenannte „künstliche Mineralfaser (KMF)“, ist in alten Abschottungen noch häufig zu finden und wird – ebenso wie asbesthaltige Materialien – als krebserregend eingestuft. Ein grundlegendes Verbot der Gefahrstoffe erfolgte erst im Jahr 2000.


Bei der Sanierung von älteren Brandabschottungen sollte sich das ausführende Unternehmen deshalb nicht nur Gedanken um den optimalen Aufbau des neuen Schotts machen, sondern auch darüber, seine Mitarbeiter entsprechend der Gefahrenstoffverordnung bestmöglich zu schützen.


Die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Gefahrstoffen stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in der „Gefahrstoffverordnung“ zur Verfügung. Wichtige Informationen zu Instandhaltungsarbeiten bei asbesthaltigen Stoffen enthalten insbesondere die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) 517, 519 und 521.


Die „Gefahrstoffverordnung“ vom 30.11.2010 ist 2015, 2016 und 2017 überarbeitet worden beziehungsweise in neue Verordnungen vor allem europäischer Natur übergegangen. Eine zusammenfassende Übersicht der Entwicklung bietet die Bundesanstalt hier. Die weiterhin gültigen TRGS können über diesen Link ebenfalls auf den Seiten der Bundesanstalt nachgelesen und heruntergeladen werden.

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