Übereinstimmungsbestätigung

Genehmigungsrelevante Baudokumentation im Brandschutz

Zulassungen, Nachweise, Zertifikate und Co.: Die Baudokumentation des Brandschutzes ist umfangreich, aber wichtig und notwendig, um alle sicherheitsrelevanten und damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Sie dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Bauausführung und ist damit eine wesentlichen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage der Genehmigungsstelle oder des Prüfsachverständigen. Einen wichtigen Teil dieser Dokumentation, die sogenannte Übereinstimmungsbestätigung des Fachunternehmers, stellen wir Ihnen im Folgenden vor.


Die Nachweis- und Dokumentationspflicht des Fachunternehmers über die von ihm verwendeten Produkte sowie über die angewandten Bauarten ist in der Musterbauordnung (MBO, Stand 2016) festgelegt:


§ 55 Unternehmer
(1) Jeder Unternehmer ist für die mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen übereinstimmende Ausführung der von ihm übernommenen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich. Er hat die zur Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erforderlichen Nachweise und Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten und den angewandten Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten. Bei Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, ist die Leistungserklärung bereitzuhalten.


Kurzum: Der Fachunternehmer muss nachweisen, dass er

(A) nur zulässige Bauprodukte verwendet und

(B) diese Bauprodukte oder Bausätze oder Bauarten entsprechend der geltenden Vorgaben ordnungsgemäß verbaut hat.


Nachweisführung

Den erstgenannten Nachweis (A) erbringt er beispielsweise über Zulassungen oder Prüfzeugnisse, die der jeweilige Hersteller bereitstellt. Als Nachweis für (B) erstellt der Fachunternehmer eine sogenannte Übereinstimmungsbestätigung, mit der er schriftlich erklärt, dass er das Bauprodukt/den Bausatz/die angewandte Bauart entsprechend der jeweiligen Einbauvorgaben eingebaut hat.

Insbesondere bei Brandabschottungen ist aufgrund der Vielzahl an Komponenten und den einander bedingenden Einbauvorgaben der Nachweis per Übereinstimmungsbestätigung notwendig.


Damit die Übereinstimmungsbestätigung als Nachweis gelten kann, sollte sie grundsätzlich mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Fachunternehmers
  • Bezeichnung und Anschrift des Bauvorhabens
  • Ausführungszeitraum (Tag der Erstellung)
  • Bezeichnung des Bauproduktes/Bauart
    • Bezeichnung und Art des Nachweises:
    • allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit Zulassungsnummer
    • allgemeines bauaufsichtliche Prüfzeugnis mit Prüfzeugnisnummer
    • allgemeine Bauartgenehmigung mit Genehmigungsnummer
    • Europäisches Bewertungsdokument (ETA) mit Zulassungsnummer und Leistungserklärung
  • Unterschrift und Datum

Eine Muster-Übereinstimmungsbestätigung für Brandschutz-Abschottungen mit allen dafür notwendigen Angaben steht Ihnen zum Download bereit. Weitere produktspezifische Vorlagen finden Sie im Downloadbereich.

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